Kurz gesagt · Heiko
Ich habe mich einmal mit den Wahlausschüssen beschäftigt
30. Juli 2026
Ein Ausschluss durch politisch zusammengesetzte Wahlausschüsse vor der Abstimmung ist ein extrem scharfes Instrument. Die Beweis- und Begründungsschwelle muss entsprechend sehr hoch sein. Würde faktisch bereits „AfD-Mitglied plus Verfassungsschutzverdacht“ genügen, wäre das ein demokratisch höchst problematisches Parteiverbot durch die Hintertür. Entscheidend müssen nachprüfbare persönliche Aussagen und Handlungen sein – nicht politische Konkurrenz oder bloße Kontaktschuld.
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